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Recht und Verfassung

Weimarer Verfassung, Artikel 109

Autor: Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung Jahr: 1919 Länge: 445 Zeichen Schwierigkeit: mittel Gemeinfrei

Das Semikolon und die Schreibweise mit Bindestrich üben Zeichen, die man selten tippt.

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.

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Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung erklärte alle Deutschen vor dem Gesetz für gleich und hob die Vorrechte des Adels auf. Aus diesem Artikel stammt die Regel, dass Adelsbezeichnungen nur noch Teil des Namens sind, weshalb heute Namen mit von im Personalausweis stehen. Die Verfassung wurde am 11. August 1919 unterzeichnet und trat kurz darauf in Kraft. Der vollständige Text liegt bei Wikisource nach dem Reichsgesetzblatt vor.

Was er übtDas Semikolon und die Schreibweise mit Bindestrich üben Zeichen, die man selten tippt.

Über diesen Text

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung erklärte alle Deutschen vor dem Gesetz für gleich und hob die Vorrechte des Adels auf. Aus diesem Artikel stammt die Regel, dass Adelsbezeichnungen nur noch Teil des Namens sind, weshalb heute Namen mit von im Personalausweis stehen. Die Verfassung wurde am 11. August 1919 unterzeichnet und trat kurz darauf in Kraft. Der vollständige Text liegt bei Wikisource nach dem Reichsgesetzblatt vor.

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