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Recht und Verfassung

Weimarer Verfassung, Artikel 109

Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung erschienen 1919 445 Zeichen mittel

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.

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Über diesen Text

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung erklärte alle Deutschen vor dem Gesetz für gleich und hob die Vorrechte des Adels auf. Aus diesem Artikel stammt die Regel, dass Adelsbezeichnungen nur noch Teil des Namens sind, weshalb heute Namen mit von im Personalausweis stehen. Die Verfassung wurde am 11. August 1919 unterzeichnet und trat kurz darauf in Kraft. Der vollständige Text liegt bei Wikisource nach dem Reichsgesetzblatt vor.

Woher dieser Text stammtVorlage ist das Reichsgesetzblatt von 1919, Stück 152, in dem die Verfassung die Seiten 1383 bis 1418 füllt. Der Artikel hat dort sechs Absätze; getippt werden die ersten vier, die beiden über Orden und Ehrenzeichen bleiben außen vor. Schon der erste Satz zeigt den älteren Stil, denn er schreibt vor dem Gesetze mit angehängtem e im Dativ. Der dritte Absatz beginnt mit einem großen Ö und schiebt sofort einen Bindestrich nach. Adelsbezeichnungen, Titel und Grade stehen als Reihe von Hauptwörtern nebeneinander, jedes davon groß geschrieben.

Was man leicht übersiehtÖffentlich-rechtliche eröffnet den dritten Absatz und ist mit einundzwanzig Zeichen das längste Wort des Stücks: ein großer Umlaut am Anfang, ein Bindestrich in der Mitte, sonst nichts als Buchstaben. Quelle

Was er übtFünf Sätze auf sechzig Wörter, zwölf im Schnitt: kurze Bögen, dafür ungewohnte Zeichen. Ein Semikolon steht im letzten Satz und trennt die Titel von den akademischen Graden, ein Bindestrich hängt im ersten Wort des dritten Absatzes, und ein einziges Komma reicht für alles Übrige. Sechs Sonderzeichen verteilen sich auf drei ü, zwei ä und das große Ö am Zeilenanfang. Neunzehn Großbuchstaben stehen im Text, vierzehn davon mitten im Satz. Adelsbezeichnungen und staatsbürgerlichen bringen je achtzehn Buchstaben in einem Zug und verlangen, dass die Finger die Silbengrenze im Kopf behalten. Die fünf Sätze sind zwar kurz, doch keine zwei folgen demselben Bau, sodass der Blick jedes Mal neu ansetzen muss.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Wikisource

Titelbild zu Weimarer Verfassung, Artikel 109 von Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, 1919
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Wikisource

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