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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 3: Gleichheit

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 460 Zeichen fordernd

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

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Über diesen Text

Artikel 3 des Grundgesetzes verbindet den Gleichheitssatz mit einem ausdrücklichen Verbot der Benachteiligung. Der Satz über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern kam erst 1994 durch eine Verfassungsänderung hinzu. Der Absatz über die Gleichberechtigung selbst stand dagegen schon 1949 im Text. Wer den ganzen Artikel lesen will, findet ihn im amtlichen Portal Gesetze im Internet.

Woher dieser Text stammtDas amtliche Portal führt den ganzen Verfassungstext auf einer einzigen Seite, von Art 1 bis Art 146, und schreibt die Überschriften ohne Punkt hinter Art. Getippt wird daraus der dritte Artikel, allerdings ohne die Ziffer (1), die dort vor dem ersten Satz steht, und ohne den Schlusssatz über die Behinderung, der im Portal noch hinterherkommt. Die Ziffern (2) und (3) bleiben und sitzen mitten in der Zeile, ohne Absatzwechsel davor. Was hier ankommt, ist also ein Anfang mit Lücke am Ende.

Was man leicht übersiehtAuf derselben Seite stehen beide Schreibweisen nebeneinander: siebenundfünfzig Mal daß und dreizehn Mal dass. Die Präambel weiter oben trägt Bewußtsein mit ß. Im getippten Stück selbst kommt keine der beiden Formen vor. Quelle

Was er übtVier Sätze, sechzig Wörter, im Schnitt fünfzehn Wörter je Satz: das Tempo bleibt gleichmäßig, die Arbeit machen andere Zeichen. Zweimal muss eine runde Klammer auf und wieder zu, jedes Mal um eine einzelne Ziffer herum. Achtzehn der zweiundzwanzig Großbuchstaben stehen nicht am Satzanfang, sondern mitten in der Zeile, weil jedes Hauptwort oben beginnt. Umlaute sind knapp, fünf auf 460 Zeichen, drei ä und zwei ö. Und alle sechs Kommas sitzen im letzten Satz, der sieben Glieder aneinanderreiht, jedes mit seines oder seiner eingeleitet, bevor am Ende zwei Partizipien und ein Hilfsverb nachkommen. Der längste Griff steht schon davor: Gleichberechtigung mit achtzehn Buchstaben. Wer den Ausschnitt zweimal schreibt, merkt, dass die Klammern mehr Zeit kosten als alle Umlaute zusammen.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Gesetze im Internet

Volle Sitzreihen und Ränge in einem runden Saal mit Säulen und Fahnen, Das Innere der Paulskirche als Parlamentshaus, Stahlstich, 1848.
Wikimedia Commons
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Gesetze im Internet

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