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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 3: Gleichheit

Autor: Parlamentarischer Rat Jahr: 1949 Länge: 460 Zeichen Schwierigkeit: fordernd Gemeinfrei

Die lange Aufzählung im dritten Absatz übt den Rhythmus von Komma und Leerzeichen ohne Pause.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

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Volle Sitzreihen und Ränge in einem runden Saal mit Säulen und Fahnen, Das Innere der Paulskirche als Parlamentshaus, Stahlstich, 1848.
Gerade getipptGrundgesetz, Artikel 3: GleichheitParlamentarischer Rat, 1949
Wikimedia Commons

Artikel 3 des Grundgesetzes verbindet den Gleichheitssatz mit einem ausdrücklichen Verbot der Benachteiligung. Der Satz über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern kam erst 1994 durch eine Verfassungsänderung hinzu. Der Absatz über die Gleichberechtigung selbst stand dagegen schon 1949 im Text. Wer den ganzen Artikel lesen will, findet ihn im amtlichen Portal Gesetze im Internet.

Was er übtDie lange Aufzählung im dritten Absatz übt den Rhythmus von Komma und Leerzeichen ohne Pause.

Über diesen Text

Artikel 3 des Grundgesetzes verbindet den Gleichheitssatz mit einem ausdrücklichen Verbot der Benachteiligung. Der Satz über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern kam erst 1994 durch eine Verfassungsänderung hinzu. Der Absatz über die Gleichberechtigung selbst stand dagegen schon 1949 im Text. Wer den ganzen Artikel lesen will, findet ihn im amtlichen Portal Gesetze im Internet.

Den ganzen Text liest du beim Herausgeber: domena publiczna, Gesetze im Internet

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