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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 1: Die Würde des Menschen

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 432 Zeichen mittel

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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Über diesen Text

Artikel 1 steht am Anfang des Grundgesetzes, und sein erster Satz über die Würde des Menschen gilt als Kern der ganzen Verfassung. Der Parlamentarische Rat beschloss den Text in Bonn, verkündet wurde er am 23. Mai 1949. Von den 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Rates waren vier Frauen, die später die Mütter des Grundgesetzes genannt wurden. Nach Artikel 79 darf dieser Artikel auch mit Zweidrittelmehrheit nicht geändert werden. Der vollständige Text steht bei Gesetze im Internet, dem amtlichen Portal des Bundesjustizministeriums.

Woher dieser Text stammtAbgeschrieben wird der laufende Verfassungstext, wie ihn das amtliche Portal führt, dort unter der knappen Marke Art 1 ohne Punkt hinter der Ziffer. Der Ausschnitt enthält alle drei Absätze, doch die Ziffer des ersten fehlt, sodass der Text unvermittelt mit dem Satz über die Würde beginnt und die Klammerziffern erst ab dem zweiten Absatz erscheinen. Beim Tippen ist das die erste Hürde: zwei Ziffern in runden Klammern, sonst keine Zahl. Die zweite Hürde heißt unveräußerlichen, sechzehn Buchstaben mit ä und ß in einem einzigen Wort.

Was man leicht übersiehtDer amtliche Verfassungstext schreibt daß siebenundfünfzigmal mit ß und nur dreizehnmal dass. Beide Schreibungen stehen also nebeneinander in ein und demselben Dokument, keine hat die andere verdrängt. Quelle

Was er übtSechsundfünfzig Wörter auf 432 Zeichen ergeben im Schnitt fast sieben Buchstaben je Wort, ein für deutsche Texte hoher Wert. Der Grund sind die Hauptwörter: Menschenrechten, unverletzlichen, Rechtsprechung, Gerechtigkeit, Verpflichtung und nachfolgenden stehen dicht beieinander, alle über zwölf Buchstaben, alle ohne Trennstrich. Sonderzeichen gibt es dagegen kaum, zwei ü, ein ä, ein ß, zusammen gut ein Prozent. Vier Sätze mit nur zwei Kommas bedeuten lange gerade Strecken ohne Pause, und die Klammern verlangen viermal die Umschalttaste. Das Tempo hängt hier nicht am Rhythmus, sondern an der Ausdauer der Finger für lange Wörter.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Gesetze im Internet

Großes Kuppelgebäude mit Säulenportikus, davor eine Parkanlage mit Springbrunnen und Bäumen, Reichstagsgebäude in Berlin, Photochromdruck, um 1890.
Wikimedia Commons
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Gesetze im Internet

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