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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 6: Ehe und Familie

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 480 Zeichen mittel

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

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Über diesen Text

Artikel 6 des Grundgesetzes nennt Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Der Staat wacht darüber, greift aber nur auf Grund eines Gesetzes ein. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Artikel oft herangezogen, weil er Elternrecht und Schutzauftrag in einem Satz zusammenbindet. Der Text steht vollständig im amtlichen Portal Gesetze im Internet.

Woher dieser Text stammtDer Ausschnitt reicht über die ersten drei Absätze des sechsten Artikels; im Portal folgen darauf noch zwei weitere, über Mütter und über Kinder, die nicht in der Ehe geboren sind. Getippt wird also ein Anfang, kein vollständiger Artikel. Mitten darin sitzt zuvörderst, ein Wort aus der Kanzleisprache, das auf der ganzen Verfassungsseite kein zweites Mal auftaucht und seinen Umlaut im Wortinneren versteckt. Der dritte Satz beginnt mit einem großen Ü. Der Ausschnitt trägt keinen einzigen Eigennamen und keine Jahreszahl, nur Hauptwörter und Verbformen.

Was man leicht übersiehtAuf 480 Zeichen steht ein einziges Komma. Es sitzt im letzten Satz vor dem Wort wenn und trennt dort die Bedingung ab. Die drei Sätze davor kommen ohne jedes Komma aus, obwohl sie zusammen mehr als die Hälfte des Stücks ausmachen. Quelle

Was er übtErziehungsberechtigten ist der Brocken: zweiundzwanzig Buchstaben, und das Wort steht zweimal, beide Male im selben Satz. Achtundsechzig Wörter verteilen sich auf vier Sätze, siebzehn im Schnitt, fast ohne Zeichensetzung, sodass der Blick lange keinen Halt findet. Dreiundzwanzig Großbuchstaben, neunzehn davon mitten im Satz, verlangen ständiges Umschalten. Sechs Umlaute stecken in natürliche, dürfen, Gründen, Betätigung, zuvörderst und Über, wobei das große Ü zwei Tasten gleichzeitig braucht. Dazu unterbrechen zwei Klammerpaare mit Ziffern den Lauf der Zeile. Weil so wenig Zeichensetzung vorkommt, entscheidet allein die Genauigkeit beim Umschalten über das Tempo.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Gesetze im Internet

Runde Kirche mit hohem Turm zwischen Stadthäusern in hellen Aquarelltönen, Frankfurt Paulskirche 1848, Jean Nicolas Ventadour, 1848.
Wikimedia Commons
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Gesetze im Internet

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