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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 5: Meinungsfreiheit

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 479 Zeichen mittel

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

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Über diesen Text

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die freie Meinung in Wort, Schrift und Bild und dazu die Freiheit von Presse, Rundfunk und Film. Der knappe Satz über die Zensur stand in fast gleicher Form schon in der Weimarer Verfassung von 1919. Die Schranken des zweiten Absatzes zeigen, dass das Grundrecht nicht ohne Grenzen gilt. Den amtlichen Wortlaut hält das Portal Gesetze im Internet bereit.

Woher dieser Text stammtZwei Absätze des fünften Artikels bilden das Stück; der dritte, in dem es um Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre geht, bleibt draußen. Die Ziffer des zweiten Absatzes steht in runden Klammern mitten im Fließtext, die des ersten lässt der Ausschnitt weg. Auffällig ist der Rhythmus der vier Sätze: sechsundzwanzig Wörter, dann vierzehn, dann fünf am Stück, dann wieder fünfundzwanzig. Der kürzeste steht zwischen zwei langen und besteht aus fünf Wörtern. Wer mitzählt, merkt außerdem, dass der ganze Ausschnitt ohne Frage und ohne Ausruf auskommt.

Was man leicht übersiehtDas Wort Zensur gebraucht das Grundgesetz auf seiner ganzen Seite ein einziges Mal, und zwar in genau diesem kurzen Satz. Wer das Stück tippt, schreibt damit eine Stelle, die sich sonst nirgends wiederholt. Quelle

Was er übtSiebzig Wörter auf vier Sätze, im Schnitt siebzehneinhalb: die Bögen sind lang, die Zeichen dafür selten. Drei Kommas auf 479 Zeichen, sonst nur Punkte und ein Klammerpaar. Das Gewicht tragen die Hauptwörter: zweiundzwanzig der fünfundzwanzig Großbuchstaben fallen mitten in die Zeile, und im zweiten Satz folgen Pressefreiheit, Freiheit, Berichterstattung, Rundfunk und Film so dicht aufeinander, dass die Umschalttaste kaum zur Ruhe kommt. Berichterstattung zählt siebzehn Buchstaben in einem Zug. Fünf Sonderzeichen kommen vor, wobei äußern allein ein ä und ein ß trägt, dazu zugänglichen, gewährleistet und persönlichen. Die Ziffer in der Klammer ist dabei das einzige Zeichen, das aus der Ziffernreihe kommt.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Gesetze im Internet

Großes Kuppelgebäude mit Säulenportikus, davor eine Parkanlage mit Springbrunnen und Bäumen, Reichstagsgebäude in Berlin, Photochromdruck, um 1890.
Wikimedia Commons
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Gesetze im Internet

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