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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 20: Alle Staatsgewalt

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 478 Zeichen mittel

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Über diesen Text

Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt die Ordnung des Staates in wenigen Sätzen und teilt die Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Der vierte Absatz mit dem Recht zum Widerstand kam erst 1968 zusammen mit den Notstandsgesetzen in den Text. Die Grundsätze dieses Artikels sind nach Artikel 79 der Änderung entzogen. Den geltenden Wortlaut findet man bei Gesetze im Internet.

Woher dieser Text stammtDer Artikel eröffnet im Verfassungstext den zweiten Abschnitt, der Der Bund und die Länder überschrieben ist. Der Ausschnitt beginnt nicht am Anfang des Artikels: Der erste Absatz mit dem Bekenntnis zum Bundesstaat fehlt, getippt wird ab dem Satz Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dadurch stehen die Klammerziffern drei und vier ohne die beiden davor. Die längste Buchstabenfolge lautet verfassungsmäßige, siebzehn Zeichen mit ä und ß in einem Wort, und sie steht mitten in einer Aufzählung, die zweimal dieselben drei Staatsgewalten nennt.

Was man leicht übersiehtUnmittelbar hinter diesem Artikel steht im Verfassungstext ein Artikel 20a, der die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere unter staatlichen Schutz stellt. Der angehängte Buchstabe zeigt, dass er später eingefügt wurde, ohne die Zählung zu verschieben. Quelle

Was er übtSiebzig Wörter, vier Sätze, sechs Kommas: Der Text läuft in langen geraden Zügen, im Schnitt siebzehneinhalb Wörter je Satz, und bietet dem Anschlag wenig Halt. Nur vier Sonderzeichen kommen vor, je einmal ü, ä, ß und ö, zusammen ein Prozent der Buchstaben. Die Schwierigkeit liegt woanders: Gesetzgebung, Rechtsprechung, vollziehenden, Abstimmungen und Staatsgewalt wiederholen sich fast wörtlich in zwei aufeinanderfolgenden Sätzen, mit kleinen Änderungen an der Endung. Wer den zweiten Durchgang aus dem Gedächtnis tippt, übernimmt die Endung des ersten. Dazu kommen zwei Ziffern in Klammern, die zwischen den Buchstabenblöcken jedes Mal einen Griffwechsel erzwingen.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Gesetze im Internet

Runde Kirche mit hohem Turm zwischen Stadthäusern in hellen Aquarelltönen, Frankfurt Paulskirche 1848, Jean Nicolas Ventadour, 1848.
Wikimedia Commons
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Gesetze im Internet

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