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Recht und Verfassung

Grundgesetz, Artikel 20: Alle Staatsgewalt

Parlamentarischer Rat erschienen 1949 478 Zeichen mittel

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Runde Kirche mit hohem Turm zwischen Stadthäusern in hellen Aquarelltönen, Frankfurt Paulskirche 1848, Jean Nicolas Ventadour, 1848.
Grundgesetz, Artikel 20: Alle StaatsgewaltParlamentarischer Rat, erschienen 1949478 ZeichenDen ganzen Text liest du beim Herausgeber
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Über diesen Text

Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt die Ordnung des Staates in wenigen Sätzen und teilt die Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Der vierte Absatz mit dem Recht zum Widerstand kam erst 1968 zusammen mit den Notstandsgesetzen in den Text. Die Grundsätze dieses Artikels sind nach Artikel 79 der Änderung entzogen. Den geltenden Wortlaut findet man bei Gesetze im Internet.

Was er übtDrei parallele Aufzählungen hintereinander üben Kommas und den Wechsel zu großen Buchstaben.

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