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Recht und Verfassung

Reichsverfassung 1871, Artikel 2

Deutscher Reichstag und Bundesrath erschienen 1871 339 Zeichen mittel

Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

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Über diesen Text

Artikel 2 der Reichsverfassung von 1871 gab den Reichsgesetzen den Vorrang vor den Landesgesetzen. Verbindlich wurden sie durch die Verkündung im Reichsgesetzblatt, und zwar am vierzehnten Tag nach dem Ausgabetag in Berlin. Diese Frist von zwei Wochen ist der Vorläufer der heutigen Regeln über das Inkrafttreten von Gesetzen. Der Text steht bei Wikisource nach dem Deutschen Reichsgesetzblatt des Jahrgangs 1871 und nicht nach dem älteren Bundesgesetzblatt.

Woher dieser Text stammtDie Textfassung folgt dem Deutschen Reichsgesetzblatt von 1871, Nr. 16, Seiten 63 bis 85; das Gesetz trägt dort die laufende Nummer 628 und das Datum 16. April 1871. Die Überschrift lautet im Druck Artikel 2. mit einem Punkt hinter der Ziffer. Von den drei Sätzen des Artikels stehen hier die ersten beiden; der dritte, der vom vierzehnten Tag nach der Ausgabe spricht, bleibt weg. Alte Schreibung prägt das Bild bei daß; vermittelst ist ein Wort, das heute niemand mehr benutzt. Ziffern kommen im getippten Teil nicht vor; sie stecken erst im dritten Satz, der hier fehlt.

Was man leicht übersiehtDer Ausschnitt kommt mit dreiundvierzig Wörtern aus, trägt aber siebzehn Großbuchstaben. Das längste Wort ist Reichsgesetzblattes mit neunzehn Buchstaben, und es steht ganz am Schluss, in einem Zug geschrieben. Quelle

Was er übtZwei Sätze, im Schnitt einundzwanzig Wörter: hier hilft kein kurzer Atem. Nur vier Zeichen gliedern das Ganze, zwei Kommas und zwei Punkte, sonst läuft die Zeile durch. Zweimal fällt das ß, in Maßgabe und in daß, einmal im Wortinneren, einmal am Wortende. Vier Wörter von dreizehn Buchstaben aufwärts verteilen sich über beide Sätze: Bundesgebietes, Landesgesetzen, Reichsgesetze, Reichsgesetzblattes. Und weil das Reich im ersten Satz das Recht der Gesetzgebung ausübt, kommt die zweite Hälfte des Verbs erst sechzehn Wörter später, sodass die Hand weiterschreibt, während der Sinn noch offen ist. Wer das ß nicht blind findet, verliert an diesen zwei Stellen den Takt.

Aus unserem BlogBlind schreiben lernen: Grundstellung, Finger, Tempo

Den ganzen Text lesen Sie beim Herausgeber: Wikisource

Titelbild zu Reichsverfassung 1871, Artikel 2 von Deutscher Reichstag und Bundesrath, 1871
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Status der Gemeinfreiheit: ein amtliches Werk, außerhalb des Urheberrechtsschutzes. gemeinfrei, Wikisource

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