Zum Inhalt springen

Übungen

BGB, Paragraf 188: Ende einer Frist

Autor: Reichstag des Deutschen Reichs Jahr: 1896 Länge: 470 Zeichen Schwierigkeit: mittel Gemeinfrei

Das Paragrafzeichen und Verweise wie Abs. 1 üben Sonderzeichen, Punkt und Ziffern zusammen.

Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des 187 Abs.

Oder tippe einfach los.

Zeit bisher
0
Wörter pro Minute
0
Genauigkeit
100%

Runde Kirche mit hohem Turm zwischen Stadthäusern in hellen Aquarelltönen, Frankfurt Paulskirche 1848, Jean Nicolas Ventadour, 1848.
Gerade getipptBGB, Paragraf 188: Ende einer FristReichstag des Deutschen Reichs, 1896
Wikimedia Commons

Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 18. August 1896 ausgefertigt und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Die Paragrafen 186 bis 193 regeln die Berechnung von Fristen und gelten auch außerhalb des Zivilrechts. Der hier zitierte Paragraf 188 erklärt, warum eine Frist von einem Monat am gleich benannten Tag des Folgemonats endet. Der amtliche Text steht bei Gesetze im Internet.

Was er übtDas Paragrafzeichen und Verweise wie Abs. 1 üben Sonderzeichen, Punkt und Ziffern zusammen.

Über diesen Text

Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 18. August 1896 ausgefertigt und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Die Paragrafen 186 bis 193 regeln die Berechnung von Fristen und gelten auch außerhalb des Zivilrechts. Der hier zitierte Paragraf 188 erklärt, warum eine Frist von einem Monat am gleich benannten Tag des Folgemonats endet. Der amtliche Text steht bei Gesetze im Internet.

Den ganzen Text liest du beim Herausgeber: domena publiczna, Gesetze im Internet

Wie weiter

Weitere Texte

Text auswählen